Die Corona-Soforthilfe darf mit weiteren staatlichen Förderprogrammen kombiniert werden. Die Corona-Soforthilfe wird aber zweckgebunden bewilligt, d.h. nur für die Weiterzahlung betrieblicher Kosten im Rahmen eines Liquiditätsengpasses.
Wir raten davon ab, die Corona-Soforthilfe zu anderen Zwecken, z.B. der unternehmerischen Weiterentwicklung, einzusetzen.
Nutzen Sie für Ihre unternehmerische Weiterentwicklung besser andere Förderprogramme des Bundes und der Länder.
Bei dem „go-digital“-Förderprogramm des Bundes handelt es sich um eine 50%-Förderung bis max. EUR 16.500,-- pro Jahr.
Gefördert werden nachfolgende Maßnahmen:
Wir sind autorisierte Agentur des BMWi (Bundes Wirtschaftsministeriums) für das Förderprogramm „go-digital“ und haben viel Erfahrung mit der Erstellung der Fördergeldanträge für höchste Bewilligungs-Chancen.
Die Erstellung der Antrags- und Abschluss-Dokumente übernehmen wir für Sie. Von der für Sie beschafften Fördergeldsumme veranschlagen wir für die von uns erstellten Dokumente (Fördergeldantrag, Verwendungsnachweis, Sachbericht, etc.) einmalig 15% Honorar, das nur im Erfolgsfall (= Fördergeldauszahlung) zu bezahlen ist.
Mehr zum Thema bei „go-digital“ Fördergeld München.
Studio 9 GmbH
Fördergeld bringende Online-Marketing-Agentur.
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